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gesetzliche Rente
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Gesetzliche Rente

Die Gesetzliche Rente dient den Menschen über 65 Jahre zur Altersabsicherung, es wurde per Gesetz vorgeschrieben durch die Umlagepflicht dort einzuzahlen. Also wer Beitrag aus Versicherungspflicht oder als freiwillig Versicherter eingezahlt hat, zahlt für die Rente anderer aber auch für sich selber ein. Also jeder kann ab 65 Jahren ihrer Rente beantragen ohne Zu und Abschläge. Jeder spätere Antrag auf die gesetzliche Rente erhöht die von Ihnen erhalten monatliche Rente. Um nicht den radikalen Übergang zu haben vom täglichen Berufsleben zu dem Rentner da sein bietet man den Leuten heutzutage an, das sie rechtszeitig ihre Erwerbstätigkeit reduzieren und in die Alterteilzeit zu gehen.

Damit man sich da langsam dran gewöhnen kann. Die Höhe der Rente kommt immer darauf an wieviel man im Laufe seines Lebens in die gesetzliche Rente eingezahlt hat. Aber auch Erziehungsjahre werden wie Pflichtbeitrag beigerechnet, wenn das Kind vor bis ende 1991 geboren wurde 1992 bekam man 12 Monate angerechnet und ab dem ersten Januar 1992 wurden 36 Monate ab Tag der Geburt angerechnet. Die monatliche Rente die jeder im rentenalter bekommt errechnet sich nach der Rentenformel, man multipliziert den aktuellen Rentenwert mit Entgeltpunkten, den Zugangsfaktor und den Rentenartfaktior zusammen. Also die denkbare höchstrente die man erreichen kann ergibt sich aus dem gesetzlich festgeschriebenen Maximalwert der jährlich zu erwerbenen Entgeltpunkte die Höchstrente beträgt 2.200,00 Euro brutto. Aber wenn man lange in seinem Berufsleben im Ausland war, so kann das mächtige Änderungen im Rentenanspruch mit sich bringen, weil es Versicherungenlastregeln zwischen den Staaten getroffen wurden.