Die Gesetzliche Rente dient den Menschen über 65 Jahre zur Altersabsicherung, es wurde per Gesetz vorgeschrieben durch die Umlagepflicht dort einzuzahlen. Also wer Beitrag aus Versicherungspflicht oder als freiwillig Versicherter eingezahlt hat, zahlt für die Rente anderer aber auch für sich selber ein. Also jeder kann ab 65 Jahren ihrer Rente beantragen ohne Zu und Abschläge. Jeder spätere Antrag auf die gesetzliche Rente erhöht die von Ihnen erhalten monatliche Rente. Um nicht den radikalen Übergang zu haben vom täglichen Berufsleben zu dem Rentner da sein bietet man den Leuten heutzutage an, das sie rechtszeitig ihre Erwerbstätigkeit reduzieren und in die Alterteilzeit zu gehen.
Damit man sich da langsam dran gewöhnen kann. Die Höhe der Rente
kommt immer darauf an wieviel man im Laufe seines Lebens in die
gesetzliche Rente eingezahlt hat. Aber auch Erziehungsjahre werden
wie Pflichtbeitrag beigerechnet, wenn das Kind vor bis ende 1991
geboren wurde 1992 bekam man 12 Monate angerechnet und ab dem
ersten Januar 1992 wurden 36 Monate ab Tag der Geburt angerechnet.
Die monatliche Rente die jeder im rentenalter bekommt errechnet
sich nach der Rentenformel, man multipliziert den aktuellen
Rentenwert mit Entgeltpunkten, den Zugangsfaktor und den
Rentenartfaktior zusammen. Also die denkbare höchstrente die man
erreichen kann ergibt sich aus dem gesetzlich festgeschriebenen
Maximalwert der jährlich zu erwerbenen Entgeltpunkte die
Höchstrente beträgt 2.200,00 Euro brutto. Aber wenn man lange in
seinem Berufsleben im Ausland war, so kann das mächtige Änderungen
im Rentenanspruch mit sich bringen, weil es
Versicherungenlastregeln zwischen den Staaten getroffen
wurden.